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Aktenzeichen III 196/30

Datum 24.03.1931

Leitsatz 1. Genügt die bloße, unabhängig vom Willen des Ruhegehaltsempfängers eingetretene Tatsache des Verlustes der preußischen Staatsangehörigkeit, um das Ruhen des Rechts auf den Bezug der Pension zu bewirken? 2. Läßt sich die Frage, wann ein Verlust des deutschen Indigenats eintritt, allein auf Grund der Vorschriften des preußischen Pensions-Gesetzes vom 27. März 1872 entscheiden, oder sind hierfür in erster Reihe die Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetze maßgebend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464084290212

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