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Aktenzeichen VI 552/30

Datum 30.03.1931

Leitsatz 1. Wann gilt bei gegenseitigen Verträgen der mit einer Leistung bezweckte Erfolg als vereinbart? 2. Wieweit ist der Rechtsweg zulässig, wenn sich ein Tatbestand über die Geltungszeit des Kriegsleistungsgesetzes hinaus und bis in die Zeit der Verordnung über das Belassen von Befestigungsanlagen vom 13. Februar 1924 erstreckt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640842E0238

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