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Aktenzeichen III 233/30
Datum 31.03.1931
Leitsatz Haftet eine Stadtgemeinde für den Schaden, den ein von ihr ordnungsmäßig bestellter Berufsvormund durch pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten einem seiner Fürsorge anvertrauten Mündel zufügt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464084300257
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