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Aktenzeichen VII 369/30

Datum 17.04.1931

Leitsatz Kann das Finanzamt den nach der Tarifstelle 14 I Abs. 2b (4) des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 27. Oktober 1924 zu berechnenden Nachstempel von dem Bevollmächtigten, der die Aufnahme der ursprünglichen Urkunde veranlaßt hat, auch dann erfordern, wenn er an der Verlängerung der zunächst verabredeten Rückzahlungsfrist unbeteiligt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464084380292

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