zurück
Aktenzeichen VII 337/30
Datum 05.05.1931
Leitsatz Zu welchem Zeitpunkt findet die "dauernde Verbindung mit dem Grund und Boden" statt, wenn Überbauten vom Unternehmer aus den von ihm angeschafften und angelieferten Sachen neben der Brückenstelle auf Montierungsgerüsten zusammengefügt und danach auf die Brückenpfeiler hinübergeschoben werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464084440346
zurück