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Aktenzeichen VII 438/30
Datum 15.05.1931
Leitsatz Nach welchen Grundsätzen richtet sich die Verstempelung einer Abtretungsurkunde, wenn die Abtretung nur zum Zwecke der Einziehung der abgetretenen Forderung vorgenommen wurde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464084490364
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