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Aktenzeichen VI 615/30

Datum 07.05.1931

Leitsatz 1. Über die Voraussetzungen einer wirksamen Auflassungserklärung vor dem Grundbuchamt. 2. Welche Gerichtsschreibereibeamte waren im Mai 1923 in Preußen zur Entgegennahme von Auflassungserklärungen zuständig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640844F0406

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