zurück

Aktenzeichen IX 497/30

Datum 16.05.1931

Leitsatz Nach welchem Recht hat der deutsche Richter eine Ehenichtigkeitsklage zwischen Ausländern zu beurteilen, wenn diese in einem fremden, nichtdeutschen Staate geheiratet und nach der Eheschließung eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464084500416

Download PDF

zurück