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Aktenzeichen VII 529/30

Datum 02.06.1931

Leitsatz 1. Ist ein Schiedsgericht zuständig zur Entscheidung über Gegenansprüche, die der Schiedsbeklagte im Wege der Aufrechnung oder der Zurückbehaltung geltend macht, wenn diese Ansprüche bei selbständiger Erhebung nicht unter die Schiedsgerichts-Zuständigkeit fallen würden? 2. Inwieweit kann, nachdem ein schiedsrichterliches Verfahren ergebnislos verlaufen ist, das Recht der Parteien aus dem Schiedsgerichtsvertrage als verbraucht gelten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464085030016

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