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Aktenzeichen IV B 10/31
Datum 18.05.1931
Leitsatz 1. Dürfen einer Zivilkammer nur so viele Richter zugeteilt werden, als zur Entscheidung erforderlich sind? 2. Muß bei Zuweisung einer größeren Zahl von Richtern das Präsidium die Reihenfolge ihrer Mitwirkung regeln?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464085060029
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