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Aktenzeichen II 434/30

Datum 19.05.1931

Leitsatz Können Vergleiche oder Verzichtleistungen, welche die der Aktiengesellschaft aus der Gründung zustehenden Ansprüche gegen die nach den §§ 202 bis 204 HGB. verpflichteten Personen betreffen, wirksam werden, wenn sie zwar, entgegen der Vorschrift des § 205 HGB., vor Ablauf der fünfjährigen Sperrfrist abgeschlossen oder ausgesprochen worden sind, wenn aber im Vergleich oder in der Verzichtserklärung vorbehalten wurde, daß nach Ablauf der Fünfjahrefrist die Genehmigung der Generalversammlung eingeholt werde, und wenn dann diese Genehmigung erteilt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464085070033

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