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Aktenzeichen VII 461/30

Datum 02.06.1931

Leitsatz 1. Können Verkäufe unter Eigentumsvorbehalt, wenn der Gemeinschuldner den Preis vor der Konkurseröffnung nicht vollständig bezahlt hat, auf Seiten des Verkäufers als vollständig erfüllt gelten? 2. Kann der Konkursverwalter, wenn zur Zeit der Konkurseröffnung ein Ankaufsgeschäft und das über denselben Gegenstand geschlossene Verkaufsgeschäft nicht vollständig erfüllt sind, sein Wahlrecht mit Bezug auf beide Geschäfte nur in dem gleichen Sinne ausüben? 3. Unter welchen Voraussetzungen kann der Verkäufer einer Ware, der sich das Eigentum daran vorbehalten hat, vom Konkursverwalter die Abtretung der Preisforderung aus dem vom Gemeinschuldner vorgenommenen Weiterverkauf verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464085080040

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