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Aktenzeichen VII 501/30
Datum 09.06.1931
Leitsatz 1. Werden Vermögensgegenstände, die ein Dritter mit dem Gelde eines andern für dessen Rechnung, aber im eigenen Namen erwirbt, Treugut aus der Hand des Geldgebers, dessentwegen dieser im Konkurse des Dritten ein Aussonderungsrecht hat? 2. Gilt die Abtretung einer Höchstbetragshypothek mit der ihr zugrunde liegenden Forderung als eine selbständige, nach schuldrechtlichen Grundsätzen zu beurteilende Abtretung der Forderung im Sinne des § 1190 Abs. 4 BGB., wenn die Abtretung im Grundbuch nicht eingetragen worden ist und dies auch nicht mehr geschehen kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640850F0084
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