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Aktenzeichen VII 393/30

Datum 19.06.1931

Leitsatz Ist der Wiederaufbau als eine Obliegenheit im Sinne des § 6 Abs. 2 VVG. anzusehen, wenn bei einer Feuerversicherung nach den Versicherungsbedingungen die Entschädigung nur zum Wiederaufbau gleichartiger, denselben Zwecken dienender Gebäude an derselben Stelle gezahlt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464085140117

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