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Aktenzeichen III 283/30
Datum 09.06.1931
Leitsatz 1. Ist die Beiordnung eines bei einem auswärtigen Gericht zugelassenen Rechtsanwalts als Verkehrsanwalt im Armenrecht zulässig? 2. Unter welchen Voraussetzungen trifft den Richter ein Verschulden, wenn er einen auswärtigen Rechtsanwalt als Armenanwalt beiordnet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464085180137
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