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Aktenzeichen III 363/30

Datum 03.07.1931

Leitsatz 1. Kann der Beamte, der einen Gehaltsvorschuß erhalten hat, einwenden, die spätere Einbehaltung von unpfändbaren Gehaltsteilen zur Abtragung dieses Vorschusses sei eine unzulässige Aufrechnung? 2. Kann ein Beamter, der seine Dienststelle zum Zweck der Tilgung von Schulden bei einer Beamtenbank unwiderruflich angewiesen hat, seine Bezüge auf die Bank zu überweisen, diese Anweisung widerrufen, wenn es sich um unpfändbare Bezüge handelt? 3. Wird der Beamte dadurch ungerechtfertigt bereichert, daß ihm die Bank die ihr trotz des Widerrufs von der Behörde überwiesenen Bezüge gutbringt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640852E0249

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