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Aktenzeichen I 203/31
Datum 26.09.1931
Leitsatz 1. Ist bei Berechnung der Revisionssumme der Streitwert der Anschlußberufung mit zu berücksichtigen, wenn diese sich nur auf die Kostenlast derjenigen Partei bezog, die dann Revision in der Hauptsache eingelegt hat? 2. Zur Bestimmung des Wertes des Streitgegenstandes bei der Klage auf Herausgabe von Sachen, wenn nur noch streitig ist, ob der Kläger dem Beklagten Zug um Zug gegen Herausgabe dieser Sachen eine Geldsumme zu zahlen hat.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464085370288
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