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Aktenzeichen III 367/30
Datum 29.09.1931
Leitsatz 1. Kann ein Beamter (Kommunalbeamter) der Anstellungsbehörde gegenüber wirksam auf Ruhegehalt verzichten? 2. Ist es für die Rechtswirksamkeit der Verzichtserklärung von Bedeutung, ob sie vor oder nach Beendigung des Beamtenverhältnisses abgegeben wurde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640853E0313
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