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Aktenzeichen V 43/31
Datum 21.10.1931
Leitsatz 1. Müssen Bahnanlieger die bei elektrischem Betriebe der Eisenbahn gewöhnlichen Stromeinwirkungen dulden? 2. Können auf das preußische Eisenbahngesetz Schadensersatzansprüche wegen Zuführung elektrischer Ströme gegründet werden, wenn dadurch zwar keine Sachbeschädigung, wohl aber eine Entwertung des der Eisenbahn benachbarten Grundstücks verursacht wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464085420342
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