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Aktenzeichen III 396/30
Datum 03.11.1931
Leitsatz Ist die Vorschrift in § 7 des preußischen Disziplinargesetzes vom 21. Juli 1852, daß die Verurteilung eines Beamten zu einer Freiheitsstrafe von längerer als einjähriger Dauer den Verlust des von ihm bekleideten Amtes von selbst nach sich zieht, mit der Reichsverfassung vereinbar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640860F0108
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