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Aktenzeichen VII 88/31

Datum 10.11.1931

Leitsatz Wie ist die Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen einer Lebensversicherungsgesellschaft auszulegen, daß die Leistungspflicht der Gesellschaft mit der Zahlung der ersten Prämie beginne, "vorausgesetzt, daß der Versicherte seit der ärztlichen Untersuchung bezw. der Antragstellung nicht erheblich erkrankte"?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464086180148

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