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Aktenzeichen V 185/31

Datum 21.11.1931

Leitsatz 1. Kann sich jemand, der die Schuld einer Bank übernimmt, auf die Vorschrift des § 66 Abs. 1 AufwG. berufen, wenn auf ihn selbst die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht zutreffen und die Schuldübernahme vor Inkrafttreten des Aufwertungsgesetzes wirksam geworden ist? 2. Kann die Genehmigung der Schuldübernahme auf einen Zeitpunkt zurückwirken, in dem die Übernahme dem Gläubiger noch nicht mitgeteilt war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640861F0185

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