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Aktenzeichen V 132/31

Datum 02.12.1931

Leitsatz 1. Kann der Konkursverwalter für die Konkursmasse Eigentümergrundschulden des Gemeinschuldners in Anspruch nehmen, die aus früheren Hypotheken dadurch entstanden sind, daß der Hypothekengläubiger aus einem von ihm mit Anspruch auf die erste Stelle gewährten neuen Hypothekendarlehen die vorgehenden Hypotheken abgelöst hatte, ohne daß es bis zur Konkurseröffnung zu deren Löschung gekommen war? 2. Kann der Konkursverwalter in solchem Falle gegen die vom Hypothekengläubiger wegen seiner Darlehensforderung erwirkte Pfändung der Eigentümergrundschulden vorgehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640862D0257

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