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Aktenzeichen III 39/31

Datum 04.12.1931

Leitsatz 1. Unterliegt die Anrechnung der von einem Ruhegehaltsempfänger nach der Zurruhesetzung geleisteten Dienste auf das ruhegehaltsfähige Dienstalter der Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte? 2. Stellt § 5 des preuß. Volksschullehrer-Altruhegehaltsgesetzes für die Anrechnung von Kriegsdiensten eine die Anwendung anderer Gesetze ausschließende, erschöpfende Sonderregelung dar oder kommen daneben noch die §§ 19, 20, 20a des preuß. Volksschullehrer-Pensionsgesetzes in Betracht? 3. Zur Tragweite des § 20a des preuß. Volksschullehrer-Pensionsgesetzes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640863B0329

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