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Aktenzeichen II 295/31

Datum 22.12.1931

Leitsatz Haftet eine juristische Person nach § 31 BGB., wenn die Handlung des Vorstandsmitglieds darin bestand, daß er als Kollektivvertreter die Unterschriftszeichnung der juristischen Person, z. B. auf einem Wechsel, durch unbefugte Beisetzung des Namens eines Mitzeichnungsberechtigten bewirkte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464086410375

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