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Aktenzeichen IX 314/31

Datum 09.12.1931

Leitsatz 1. Hat der Grundsatz der Einheitlichkeit der Entscheidung in Ehesachen Einfluß auf den Umfang der Nachprüfung der erstrichterlichen Entscheidung durch das Berufungsgericht? 2. Kann dem im ersten Rechtszug unterlegenen Scheidungsbeklagten das Armenrecht für die Berufungsinstanz zur Erhebung einer Scheidungswiderklage gewährt und zugleich versagt werden zur Anfechtung der Entscheidung über die Klage? 3. Bleibt die Berufung dann gebührenpflichtig, soweit sie die Klage betrifft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464087040015

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