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Aktenzeichen IX 497/31
Datum 27.01.1932
Leitsatz 1. Kann ein in einer Ehesache von der Zivilkammer beschlossenes Urteil wirksam durch den von ihr mit Zustimmung der Parteien dazu beauftragten Berichterstatter als Einzelrichter verkündet werden? 2. Kann ein Verkündungsfehler durch Nichtrüge geheilt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464087140118
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