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Aktenzeichen VII 194/31

Datum 05.02.1932

Leitsatz Entsteht schon dadurch, daß jemand zu einer Bank auf der Grundlage eines Kontokorrents in Geschäftsverbindung tritt, ein Rechtsverhältnis zwischen ihm und der Bank, aus welchem sich künftige Forderungsrechte des Kunden gegen die Bank ergeben können, oder ist insoweit nur eine tatsächliche Möglichkeit anzuerkennen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464087190139

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