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Aktenzeichen V 293/31
Datum 10.02.1932
Leitsatz 1. Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn an der für eine Roggenhypothek vorbehaltenen Rangstelle eine Goldmarkhypothek ohne Zustimmung des Inhabers des mit dem Rangvorbehalt belasteten Rechts eingetragen wird? 2. Findet § 1119 Abs. 1 BGB. entsprechende Anwendung, wenn bei einem Rangvorbehalt für eine verzinsliche Hypothek die Eintragung des Zinssatzes unterblieben ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464087240193
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