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Aktenzeichen IV 298/31
Datum 22.02.1932
Leitsatz 1. Was ist im Sinne des § 2332 Abs. 1 BGB. unter der den Pflichtteilsberechtigten beeinträchtigenden Verfügung zu verstehen, wenn es sich um einen Anspruch auf Vervollständigung des Pflichtteils aus § 2316 Abs. 2 oder um einen Pflichtteilsergänzungsanspruch aus den §§ 2325, 2326 BGB. handelt? 2. Beginnt die kurze Verjährungsfrist des § 2332 Abs. 1 BGB. erst mit der Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von der Beeinträchtigung seines Pflichtteilsrechts?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640872A0231
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