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Aktenzeichen V 342/31

Datum 24.02.1932

Leitsatz 1. Welche Vertretungsmacht muß der vom Gläubigerwechsel in Kenntnis gesetzte Vertreter des Schuldners haben, um dessen Berufung auf § 407 Abs. 1 BGB. auszuschließen? 2. Steht der Zugang der Abtretungsanzeige der Kenntnis von der Abtretung gleich oder welche Bedeutung kommt ihr zu? 3. Welche Rechtsfolgen hat es, wenn ein größeres Unternehmen eine Stelle schafft, bei der bestimmte Schriftstücke für sie eingereicht werden können und sollen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640872D0247

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