zurück

Aktenzeichen VII 341/31

Datum 26.02.1932

Leitsatz Ist bei einem Mietvertrag, der auf eine bestimmte, mehr als einjährige Dauer geschlossen worden ist, zu dem nach dieser Vertragszeit berechneten Stempel ein weiterer Stempel anzusetzen, wenn der Mieter bei Ablauf dieser Zeit von dem ihm im Vertrag eingeräumten Rechte Gebrauch macht, die Verlängerung auf weitere Jahre zu verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640872E0253

Download PDF

zurück