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Aktenzeichen VI 361/31
Datum 10.12.1931
Leitsatz Verliert der Ehemann, welcher ein zum eingebrachten Gut seiner Frau gehöriges Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend macht, die Sachbefugnis dadurch, daß während des Rechtsstreits seine Verwaltung und Nutznießung durch rechtskräftiges Urteil aufgehoben wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464087350291
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