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Aktenzeichen VII B 1/32
Datum 15.03.1932
Leitsatz Muß ein nicht verkündeter Beschluß, durch welchen einer Partei das Armenrecht für die Berufungsinstanz und gleichzeitig auch für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Berufungsfrist gewährt wird, der Partei förmlich zugestellt werden oder genügt die Zustellung an den beigeordneten Rechtsanwalt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464087380303
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