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Aktenzeichen VIII 663/31

Datum 07.03.1932

Leitsatz Bedarf es, wenn Widerruf eines Prozeßvergleichs durch einfache Anzeige zu den Gerichtsakten vereinbart ist, für diese der Schriftform nach §§ 126, 127 BGB.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640873F0338

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