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Aktenzeichen III 205/31

Datum 04.03.1932

Leitsatz 1. Ist der maßgebende Zeitpunkt für die Entstehung vermögensrechtlicher Ansprüche aus einem preußischen Staatsamt das Datum der Bestallungsurkunde oder der Zeitpunkt der planmäßigen Anstellung des Beamten? 2. Sind die Worte "am 30. September 1927 im Amte gewesen" in der Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 3c der Besoldungsordnung zum preußischen Besoldungsgesetz vom 17. Dezember 1927 im Sinne einer planmäßigen Anstellung zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464087420351

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