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Aktenzeichen IX 419/31
Datum 16.03.1932
Leitsatz Kann nach dem Reichshaftpflichtgesetz der Verletzte, dem durch die Verletzung der Eintritt in eine Beamtenstellung unmöglich gemacht worden ist, auch verlangen, daß nach seinem Ableben seinen Hinterbliebenen eine Rente in Höhe der beamtengesetzlichen Witwen- und Waisenrente gezahlt werde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464087470372
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