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Aktenzeichen VI 14/32
Datum 04.04.1932
Leitsatz 1. Wann haftet der Kraftfahrzeughalter nach allgemeinen Vorschriften für einen Schaden, den der Kraftfahrzeugführer auf einer ohne Wissen und Willen des Halters unternommenen Fahrt verursacht? 2. Zum Umfange der Schadensersatzpflicht nach dem Kraftfahrzeuggesetz.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464088030015
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