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Aktenzeichen VIII 458/31

Datum 10.03.1932

Leitsatz 1. Kann der Ehemann nach Beendigung der allgemeinen Gütergemeinschaft, die zwischen ihm und den gemeinschaftlichen Kindern nicht fortgesetzt wird, allein ohne Zuziehung der Erbengemeinschaft ein zum noch ungeteilten Gesamtgut gehöriges Grundstück verpachten? 2. Worauf muß sich nach § 1424 BGB. die Kenntnis des Ehemanns oder des Dritten von der Beendigung der ehemännlichen Verwaltungsbefugnis beziehen? 3. Kann der Grundstücksbesitzer dem Herausgabeanspruch gegenüber ein Zurückbehaltungsrecht auch dann geltend machen, wenn er dem Herausgabeanspruch auf andere Weise begegnen kann und dadurch bereits gesichert ist? 4. Zur rechtlichen Bedeutung der Übertragungsanordnung gemäß § 118 ZVG. in der Teilungsversteigerung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464088040019

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