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Aktenzeichen V B 5/32

Datum 11.04.1932

Leitsatz Kann die bei einem Amtsgericht eingerichtete Aufwertungsstelle in einem Vergleich, der in einer bei ihr anhängigen Aufwertungssache geschlossen wird, die vom Grundeigentümer für die Aufwertungshypothek bewilligte Zulässigkeit sofortiger Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks rechtsgültig beurkunden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640880E0062

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