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Aktenzeichen V 19/32

Datum 20.04.1932

Leitsatz 1. Wer wird Hypothekengläubiger, wenn der Zwangsversteigerungsrichter im Verteilungstermin eine Forderung gegen den Ersteher auf unbestimmte Empfänger überträgt, dann aber, hiervon abweichend, die für die Forderung einzutragende Sicherungshypothek für eine namentlich benannte Person als Gläubigerin eintragen läßt, die in Wahrheit nicht berechtigt ist? 2. Zur Frage befreiender Schuldübernahme durch den Ersteher im Falle des § 53 Abs. 1 ZVG.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464088140091

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