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Aktenzeichen IV 416/31

Datum 07.03.1932

Leitsatz 1. Gilt bei Anordnung der Nachlaßverwaltung oder Eröffnung des Nachlaßkonkurses über den Nachlaß des einen Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft die mit seinem Tode nach dem Gesellschaftsvertrag eingetretene Anwachsung des Gesellschaftsvermögens an den anderen Gesellschafter als nicht eingetreten? 2. Kann die Unzulässigkeit einer Konkurseröffnung im Prozeßwege geltend gemacht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464088150097

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