zurück

Aktenzeichen VII 215/31

Datum 22.04.1932

Leitsatz 1. Zur Anwendung von Art. 13 Abs. 1 Satz 1 EG. z. BGB. 2. Ist eine Ehescheidung, die im Jahre 1924 in der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjet-Republik vor dem Standesbeamten erklärt worden ist, im Deutschen Reich als gültig anzuerkennen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464088200142

Download PDF

zurück