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Aktenzeichen VIII 649/31

Datum 18.04.1932

Leitsatz 1. Darf eine Bank eine durch Bürgschaft gesicherte Kreditforderung in die zwischen ihr und dem Kreditschuldner bestehende laufende Rechnung einstellen? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Bürge verlangen, daß die Leistungen des Hauptschuldners vorzugsweise auf die verbürgte Schuld verrechnet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464088260178

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