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Aktenzeichen IX 19/32

Datum 13.04.1932

Leitsatz Wann kann eine Gemeinde, die an der See Einrichtungen für die Bequemlichkeit und Sicherheit der Badenden getroffen hat, wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für Unfallschäden in Anspruch genommen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640882F0228

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