Aktenzeichen IX 74/31
Datum 09.04.1932
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Kreditgeber, dessen Schuldner einem anderen eine übermäßige und undurchsichtige Sicherung gewährt hatte, bei deren Kenntnis er ihm den Kredit nicht eingeräumt haben würde, von dem anderen Kreditgeber Ersatz des ihm durch die Kredithingabe erwachsenen Schadens verlangen? 2. Umfaßt die Ersatzpflicht des früheren Sicherungsnehmers den vollen Schaden des späteren Kreditgebers, der ihm durch seine Unkenntnis von der Sicherung entstanden ist, oder muß sich dieser mit dem Ersatz des Ausfalls begnügen, den er infolge der Weggabe der Sicherheit aus dem Vermögen des Schuldners erleidet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464088320247
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