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Aktenzeichen IX 372/30

Datum 09.04.1932

Leitsatz 1. Ist es für den Tatbestand der von einem Sicherungsnehmer gegenüber anderen Gläubigern begangenen Kredittäuschung von Bedeutung, ob der Sicherungsnehmer den Schuldner geknebelt hat? 2. Wird die Annahme, daß eine Bank durch das Hinnehmen von Sicherungen andere Gläubiger sittenwidrig geschädigt habe, dadurch ausgeschlossen, daß sich die Bank hat leiten lassen von der Sorge für die Sicherung der ihr anvertrauten fremden Gelder oder durch die Belange der im Betrieb des Schuldners beschäftigten Angestellten und Arbeiter? 3. Welche Bedeutung hat es für die Beurteilung der Handlungsweise eines sich sichernden Gläubigers, daß der Schuldner auch anderen Gläubigern Sicherungen gegeben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464088380293

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