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Aktenzeichen III 292/31
Datum 24.05.1932
Leitsatz 1. Setzt § 12 Abs. 1 Satz 1 der preußischen Gebührenordnung für Notare vom 28. Oktober 1922 (GS. S. 404) voraus, daß der Notar in der Absicht in Anspruch genommen ist, ein bestimmtes Geschäft durch ihn beurkunden zu lassen? 2. Zur Auslegung von § 12 Abs. 1 Satz 2 und § 16 daselbst.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640883B0307
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