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Aktenzeichen VIII 145/32

Datum 13.06.1932

Leitsatz In welchem Sinn besteht und wie wirkt das Formerfordernis des § 313 BGB., wenn ein schriftlicher Mietvertrag seine Geltung von der Bedingung abhängig macht, daß es zur notariellen Beurkundung des in dem Mietvertrag vorgesehenen Vorkaufsrechts kommt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464089040029

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