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Aktenzeichen VII 18/32

Datum 21.06.1932

Leitsatz Muß derjenige Ehegatte, welcher dem Ehebruch des anderen Teils zugestimmt haben soll, das Fehlen seiner Zustimmung beweisen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464089080048

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